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   OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87   

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https://dejure.org/1987,3285
OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87 (https://dejure.org/1987,3285)
OLG München, Entscheidung vom 23.09.1987 - 12 UF 789/87 (https://dejure.org/1987,3285)
OLG München, Entscheidung vom 23. September 1987 - 12 UF 789/87 (https://dejure.org/1987,3285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Ehenichtigkeitsklage; Nichtigkeit einer in Dänemark durchgeführten Eheschließung zweier in Deutschland lebender italienischer Staatsangehöriger nach deren Heimatrecht; Internationale Entscheidungsharmonie als ...

  • mansui.eu PDF

    EGBGB Art. 13, Art. 220; ZPO §§ 261, 606a
    Ehescheidung; internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Ehenichtigkeitsklage; internationale Entscheidungsharmonie als Ziel des Kollisionsrechts; Abgrenzung zwischen unselbständiger und selbständiger Anknüpfung; Nichtigerklärung einer Eheschließung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 1988, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Dabei scheint die selbständige Anknüpfung zwar zunehmend Anhänger zu gewinnen (vgl. z.B. Palandt-Heldrich, BGB , 45. Auflage, Art. 13 EGBGB Anm. 5 a unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1900).

    Soweit demgegenüber BGH NJW 1981, 1900/1901 in einer das Erbrecht betreffenden Entscheidung ohne nähere Begründung ausführt, daß die Vorfrage nach der Gültigkeit einer Ehe im deutschen internationalen Privatrecht selbständig anzuknüpfen sei, vermag der Senat dieser Auffassung daher nicht zu folgen.

    Da der Senat von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1981, 1900/1901 bezüglich der selbständigen Anknüpfung der Vorfrage nach der Gültigkeit der Scheidung abweicht, war nach § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Die wohl noch überwiegende Auffassung, die sich insbesondere auf BGHZ 41, 136 und BGH NJW 1972, 1619, jeweils mit weiteren Nachweisen, stützen kann, vertritt dagegen die unselbständige Anknüpfung.

    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).

  • BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beibringung des

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Die wohl noch überwiegende Auffassung, die sich insbesondere auf BGHZ 41, 136 und BGH NJW 1972, 1619, jeweils mit weiteren Nachweisen, stützen kann, vertritt dagegen die unselbständige Anknüpfung.

    Es erschiene widersinnig, auf dem Weg über eine selbständige Anknüpfung der Vorfrage nach der Wirksamkeit der Ehescheidung zu dem Ergebnis zu gelangen, daß das nach dem ausländischen Recht bestehende Ehehindernis der Doppelehe nicht bestehe, obwohl der Verlobte nach dem ausländischen Recht noch verheiratet ist (BGH NJW 1972, 1619/1620).

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Eines besonderen Rechtsschutzinteresse bedarf es nicht, die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe stellt bereits einen ausreichenden Grund für die Klage dar (vgl. BGH FamRZ 1986, 879).
  • BGH, 21.09.1983 - IVb ZR 360/81

    Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einer Ehescheidung griechischer

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Die spätere Aufenthaltsverlegung ins Ausland während des anhängigen Verfahrens ist in entsprechender Anwendung des § 261 Abs. 3 Satz 2 ZPO unschädlich (BGH FamRZ 1983, 1215/1216; Zöller-Geimer, a.a.O. § 606a Rdn. 47).
  • RG, 03.07.1939 - IV 44/39

    Steht die Vorschrift des § 606 Abs. 4 ZPO. der Scheidung in Deutschland

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • RG, 22.04.1932 - VII 215/31

    1. Zur Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EG. z. BGB. 2. Ist eine Ehescheidung,

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • RG, 15.02.1912 - IV 302/11

    Anfechtung einer Ehe; Örtliches Recht

    Auszug aus OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87
    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Dazu gehören insbesondere unwandelbar angeknüpfte Vorgänge, vor allem Statusbegründungen und -änderungen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des IPR, BT-Drucks 10/504 S. 85), auch die Eheschließung (vgl. OLG München IPRax 1988, 354, 356; Palandt/Heldrich aaO. Art. 220 EGBGB Rdn. 4 m.w.N.; offen gelassen im Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 200/87 - FamRZ 1991, 300, 302), die als einaktiger, sogleich Rechtsfolgen auslösender Vorgang (vgl. Sonnenberger, Festschrift Ferid [1988] S. 447, 452 f.) grundsätzlich.
  • OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92

    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem

    Es bestehe kein Rechtssatz des Inhalts, daß ein im Forumstaat ergangenes Urteil eine Gestaltungswirkung auch für solche Rechtsverhältnisse haben müsse, über die nach fremdem Recht zu entscheiden sei (ebenso OLG München, IPrax 1988, 354 (356); Hausmann, FamRZ 1981, 833 ff., der die Gestaltungswirkung eines Urteils als Funktion des materiellen Rechts begreift).
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